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Deutliche Leistungs-Verbesserungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen

 

 

Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Menschen mit Demenz brauchen weniger eine medizinische Pflege im engeren Sinne als Betreuung und Anleitung im Alltag. Insbesondere für die Angehörigen stellt das eine große Belastung dar. Sie pflegen, oftmals unter großen körperlichen aber auch seelischen Belastungen, aufopferungsvoll ihre Verwandten. Oft müssen sie ihr eigenes Leben auf die Bedürfnisse der Angehörigen ausrichten, nicht selten auch nach oder neben der eigenen Erwerbstätigkeit und der Versorgung der Kinder. Das verdient unsere ganze Anerkennung und Unterstützung. Da aber der gegenwärtige Pflegebegriff sich noch zu sehr auf körperliche Beeinträchtigungen konzentriert, berücksichtigt die Pflegeversicherung heute nur unzureichend den besonderen Hilfsbedarf von Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Um bereits im Vorgriff auf den überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, haben sich in der vergangenen Woche die Gesundheitspolitiker auf einen entsprechenden Maßnahmenkatalog verständigt. Für den ambulanten Bereich sieht er ab 2013 Folgendes vor: Menschen, die an Demenz leiden, ohne in eine Pflegestufe eingeteilt zu sein (Stufe 0), erhalten künftig erstmals Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. Die bisher bereits mögliche Unterstützung von 100 bzw. 200 Euro im Monat bleibt davon unberührt. In der Pflegestufe I steigt der von der Pflegeversicherung ausgezahlte Betrag um 70 und in der Pflegestufe II um 85 Euro. Deutlich werden auch die Pflegesachleistungen erhöht: Demenzkranke in der Pflegestufe 0 erhalten 225 Euro, in der Pflegestufe I steigen die Leistungen um 215, in der Pflegestufe II um 150 Euro. Damit pflegende Angehörige sich leichter eine „Auszeit“ nehmen können, wird es auch finanzielle Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege geben, die einen Heimaufenthalt von maximal vier Wochen vorsieht. Das Pflegegeld wird in diesen Fällen künftig zur Hälfte weitergezahlt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Einstellung von zusätzlichen Betreuungskräften, die von der Pflegeversicherung bezahlten werden, auf alle stationären Versorgungsformen erstreckt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe der "Woche im Bundestag".

 

 

 

Woche im Bundestag 18-01-2012
WIB 2012 01 18.pdf
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Woche im Bundestag 25-01-2012
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